BFSG 2025: Fakten statt Hysterie – Ein Projektmanager-Guide

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Von Panik-Posts zu praktischen Lösungen: Was du als PM über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirklich wissen musst.

Kleine Beichte: Noch vor einem Jahr dachte ich, das BFSG wäre wieder so ein bürokratisches Monster. Bis ich merkte, dass meine Kunden echte Sorgen haben – und dass 90% der Informationen da draußen entweder komplett übertrieben oder schlicht falsch sind.

Als Projektmanager bei plus B begleite ich seit Jahren Teams bei digitalen Transformationen. Beim BFSG erlebe ich täglich, wie Drama-Posts und Halbwissen mehr Schaden anrichten als das Gesetz selbst. Zeit für Fakten statt Hysterie.

Was am 28. Juni 2025 wirklich passiert

Spoiler: Die Welt geht nicht unter. Das BFSG tritt in Kraft, aber es ist kein Schalter, der von heute auf morgen umgelegt wird. Hier die wichtigsten Fakten:

✅ Was tatsächlich passiert:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird wirksam
  • Neue Produkte und Dienstleistungen müssen ab dann barrierefrei sein
  • Bestehende Websites und Apps haben Übergangsfrist bis 2030
  • Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. € Umsatz) sind großteils ausgenommen

❌ Was definitiv nicht passiert:

  • Kein „Abmahn-Tsunami“ ab dem ersten Tag
  • Keine sofortige Stilllegung von nicht-barrierefreien Websites
  • Keine Existenzbedrohung für 90% der deutschen Unternehmen

Die Realität aus dem Projektalltag

In den letzten Monaten hatte ich unzählige Kundengespräche zum BFSG. Die häufigsten Sorgen? „Müssen wir unsere Website sofort abschalten?“ oder „Drohen uns jetzt Strafen?“

Meine Antwort: Nein und nein.

Das BFSG ist wie ein gut geplantes Projekt: Es hat klare Deadlines, definierte Anforderungen und ausreichend Vorlaufzeit. Nur dass viele es behandeln wie ein Notfall-Ticket am Freitagnachmittag.

Mein 3-Stufen-Plan für pragmatische PMs

Stufe 1: Prüfen

  • Status Quo analysieren: Wo steht deine Website/App aktuell?
  • Scope definieren: Was fällt überhaupt unter das BFSG?
  • Budget kalkulieren: Realistische Kostenplanung für Anpassungen

Stufe 2: Planen

  • Roadmap erstellen: Welche Anpassungen bis wann?
  • Ressourcen planen: Interne Teams oder externe Unterstützung?
  • Testing definieren: Wie prüft ihr Barrierefreiheit?

Stufe 3: Umsetzen

  • Schrittweise Implementierung: Keine Big-Bang-Projekte
  • Continuous Testing: Barrierefreiheit wird Teil der Definition of Done
  • Dokumentation: Nachweis der Bemühungen für eventuelle Prüfungen

Was ich aus 2 Jahren BFSG-Projekten gelernt habe

Lesson 1: Die meisten Unternehmen haben mehr Zeit als sie denken. Die Übergangsfrist bis 2030 ist real und nutzbar.

Lesson 2: Barrierefreie Websites sind oft besser für alle. Bessere UX, klarere Navigation, sauberer Code – das sind Nebeneffekte, die sich lohnen. Zudem bieten barrierefreie Websites auch positive Effekte für SEO.

Lesson 3: Die größte Hürde ist meist nicht das Geld, sondern das fehlende Know-how. Investiert in Schulungen, nicht nur in Tools.

Konkrete nächste Schritte

Für diese Woche:

  1. Prüft, ob euer Unternehmen überhaupt unter das BFSG fällt
  2. Macht eine erste Bestandsaufnahme eurer digitalen Touchpoints
  3. Startet ein internes Projekt (ja, wirklich – mit PM und allem drum und dran)

Für die nächsten 3 Monate:

  1. Holt euch professionelle Beratung (keine Panik-Verkäufer!)
  2. Führt erste Accessibility-Tests durch
  3. Budgetiert realistisch für die kommenden Jahre

Mein Fazit als PM

Das BFSG ist weder Weltuntergang noch Panikmache. Es ist ein regulatorisches Projekt mit klaren Anforderungen und ausreichend Zeit für die Umsetzung. Behandelt es wie jedes andere wichtige Projekt: strukturiert, geplant und ohne Drama.

Die wichtigste Erkenntnis: Wer jetzt anfängt, professionell zu planen, hat es gut. Wer bis 2029 wartet, bekommt echten Stress.

Bei plus B haben wir schon dutzende BFSG-Projekte begleitet – von kleinen Websites bis zu komplexen E-Commerce-Plattformen. Die Unternehmen, die früh und strukturiert gestartet sind, sind heute entspannt. Die anderen… nun ja, die rufen uns meist erst 2028 an.

Mein Rat: Fangt an. Nicht in Panik, sondern mit Plan. Das BFSG wird nicht verschwinden, aber mit der richtigen Herangehensweise wird es auch kein Drama.


Häufige Fragen zum BFSG 2025

Muss ich meine Website am 28. Juni 2025 sofort barrierefrei haben?

Nein, bestehende Websites haben eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Nur neue Websites und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 veröffentlicht werden, müssen sofort den BFSG-Anforderungen entsprechen.

Sind kleine Unternehmen vom BFSG betroffen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den meisten BFSG-Bestimmungen ausgenommen. Größere Unternehmen müssen die Anforderungen erfüllen.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung des BFSG?

Das BFSG sieht keine automatischen Strafen vor. Verstöße können zu Abmahnungen oder zivilrechtlichen Klagen führen, aber es gibt keine Bußgeld-Automatik wie bei der DSGVO. Der Fokus liegt auf der schrittweisen Verbesserung der Barrierefreiheit.

Was konkret muss ich für BFSG-Konformität umsetzen?

Die wichtigsten Punkte sind: Alternative Texte für Bilder, klare Navigation per Tastatur, ausreichende Farbkontraste, verständliche Sprache und strukturierte Überschriften. Eine professionelle Accessibility-Prüfung zeigt den genauen Handlungsbedarf für eure Website.

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